Bei Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit sind Sie unter Umständen nicht mehr in der Lage, Ihren Willen frei bilden zu können. Deshalb empfiehlt es sich, sich nicht erst im hohen Alter sondern bereits jetzt Gedanken zu machen, was geschieht, wenn Sie plötzlich nicht mehr handlungsfähig sein sollten. Dies kann auch schon in jungen Jahren z.B. nach einem Unfall der Fall sein. Zur Regelung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und zur Sicherung Ihres Selbstbestimmungsrechts bieten sich die nachstehende Gestaltungsmittel an. Nachfolgend eine Kurzübersicht über Inhalt und Umfang dieser Rechtsinstitute:
Vorsorgevollmacht
– spezielle Vollmachten über
- Gesundheitsangelegenheiten / Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt / Wohnangelegenheiten
- Behörden / Gerichte / Banken
- Vermögenssorge
- Post- und Fernmeldeverkehr
– Generalvollmacht – Untervollmacht – Ersatzbevollmächtigter – Kontrollbevollmächtigter
Betreuungsverfügung
– Vorsorgevollmacht hat Vorrang – Vorschlag einer Vertrauensperson – Umfang: alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu sorgen
Patientenverfügung
– Darstellung Ihrer Behandlungswünsche – Darstellung Ihrer persönlichen Wertvorstellungen – Detaillierte Weisungen an Arzt, Pflegepersonen und Bevollmächtigte für Grenzsituationen – Beerdigungsort und Bestattungsart – Hinweis auf Vorsorgevollmacht
Allgemeines:
Bestätigung einer ärztlichen Beratung, Aufklärung und Ihrer Einwilligungsfähigkeit
Hinweis:
Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für ein Beratungsgespräch zur Erstellung oder Änderung einer Patientenverfügung einschließlich Vorsorgevollmacht.