Ihr Anwalt für Grundstück-, Miet- und Wohneigentumsrecht: Dr. Bernhard Steinig. Die Bereiche rund um die Immobilie sind komplex und konfliktträchtig. Deshalb ist die anwaltliche Beratung und Vertretung auf diesen Themenfeldern in der Regel geboten. Die nachstehende Darstellung ist nicht vollständig. Sie gibt nur einen groben Überblick über einige mögliche Probleme auf dem Gebiet des Immobilienrechts.
I. Grundstückssachen
- Grundstückskaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Wohnungseigentumsvertrag
- Erbbaurechtsvertrag
- Überlassungsvertrag
- Dienstbarkeiten (u.a. Wohnrecht, Nießbrauchsrecht)
- Grundpfandrechte
II. Mietsachen
- Wohnraummietvertrag / Gewerberaummietvertrag
- Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhung / Mietminderung
- Betriebskosten
- Abmahnung / Ordentliche Kündigung / Fristlose Kündigung
- Kündigungsrechte bei Tod des Mieters
- Mietaufhebungsvertrag
III. Wohnungseigentumssachen
- Begründung von Wohnungseigentum
- Grundsätzliches und Abgrenzungsprobleme zu Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrechte
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Die anteilige Kosten- und Lastentragung
- Die Wohnungseigentümerversammlung
- Der Verwalter
- Verfahrensrechtliche Fragen
Das Beratungsangebot der Kanzlei richtet sich sowohl an Mieter als auch an Vermieter und Wohnungseigentümer. Neben den gängigen Problemen im Mietrecht, wie Mietmängeln, Betriebskosten, Kündigungen und Mieterhöhungen beraten die Anwälte auch im Wohnungseigentumsrecht, wenn Sie Fragen zur Begründung von Wohnungseigentum, zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, zur anteiligen Kosten- und Lastentragung oder zu einer Wohnungseigentümerversammlung haben.