Im Erbrecht gewährleisten die Rechtsanwälte durch fachkundige und individuelle Beratung, dass Ihre Nachlassregelungen rechtlich optimal gestaltet und verfasst sind. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs beraten sie Sie zu den verschiedenen Nachlassgestaltungsmöglichkeiten, zu einer Nachfolgeplanung oder auch zum Pflichtteilsrecht und der Testamentsvollstreckung.
Ihr Anwalt für Erbrecht: Bernd Steinig
Eine gute erbrechtliche Beratung und Gestaltung setzt voraus:
- eine genaue, ausführliche, gegenseitige Information,
- Teilnahme des Mandanten bei Abwägen des Für und Wider eines Entschlusses,
- Aufklärung über Gefahren und Risiken einer Regelung,
- Aufzeigen der rechtlichen Grenzen.
Empfehlenswert ist die Beratung und Gestaltung durch einen Rechtsanwalt, der über ein fundiertes Fachwissen und anwaltliche Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts verfügt. Eine erbrechtliche Beratung und Gestaltung „en passant“ erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Folgende Themenbereiche sollten Gegenstand einer sachgerechten Erörterung sein:
- Testierfähigkeit
- Testamente aller Art (z.B. Einfaches – Gemeinschaftliches – Berliner Testament – Geschiedenen- und Behindertentestament, Unternehmertestament)
- Erbvertrag
- Erbeinsetzung, Ersatzerbe, Enterbung, Vor- und Nacherbschaft
- Teilungsanordnung / Teilungsausschluss
- Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten (Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht)
- Erb- und Pflichtteilsquote
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Erbenhaftung / Beschränkung
- Erbauseinandersetzung / Teilungsversteigerung
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Testamentsvollstrecker
- Vorweggenommene Erbfolge
- Besonderheiten im Höferecht
- Taktische Überlegungen bei der erbrechtlichen Gestaltung
- Vollmacht über den Tod hinaus
Praxis-Tipps:
- Errichten Sie frühzeitig Ihr Testament / Ihren Erbvertrag.
- Formulieren Sie klar und deutlich Ihren letzten Willen, so dass eine Auslegung Ihrer Verfügung nicht erforderlich ist.
- Vermeiden Sie die Begründung einer Erbengemeinschaft.
- Bestellen Sie Ersatzerben.
- Bestellen Sie, falls erforderlich, einen Testamentsvollstrecker.
- Errichten Sie bei Scheidung ein Geschiedenentestament und bei Behinderung eines Angehörigen ein Behindertentestament.
- Besprechen Sie, soweit vertretbar, Ihre Vorstellungen mit Ihrer Familie.
- Behalten Sie sich bei einem Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vor.
- Lassen Sie sich rechtlich und steuerlich beraten.
- Geben Sie Ihr Testament / Ihren Erbvertrag in amtliche Verwahrung.
- Sorgen Sie mit einer Vollmacht für den Ernstfall vor.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.