Anwälte
Rechtsanwalt und Notar Bernd Steinig
Bernd Steinig wird 1966 in Borken geboren.
Nach dem Abitur am Gymnasium Remigianum in Borken studiert er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Staats- und Rechtswissenschaften und legt 1991 das erste juristische Staatsexamen ab.
Nach einer dreijährigen Referendariatszeit und Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung wird er am 17.08.1994 als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Borken und zugleich beim Landgericht Münster zugelassen. Seit August 1994 ist er als Rechtsanwalt in der väterlichen Praxis des Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Bernhard Steinig in Borken tätig.
Im Jahr 2001 absolviert er erfolgreich eine Fortbildung zum Fachanwalt für Familienrecht.
Im Jahr 2006 schließt er erfolgreich die Fortbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ab.
Im Jahre 2012 hat er erfolgreich an der vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. durchgeführten 6. Fachausbildung Mediation gemäß § 7a BORA teilgenommen. Seit dem 17.03.2012 erfüllt er die Voraussetzungen zum Führen der Zusatzbezeichnung “Mediator” gem. § 7a BORA.
Im Jahre 2017 ist Herrn Rechtsanwalt und Notar Bernd Steinig von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis verliehen worden, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler (angestellter Rechtsanwalt)
Thomas Ebbeler wird 1963 in Ramsdorf geboren.
Nach dem Abitur am Gymnasium Remigianum in Borken studiert er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften.
1994 promoviert er bei Prof. Dr. Kiefner an der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster mit einer Arbeit aus dem Zivilprozessrecht.
Nach dem Referendariat wird er im Februar 1995 als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Aurich und zugleich beim Landgericht Aurich zugelassen. Seit Januar 2001 ist er als Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Dr. Bernhard Steinig tätig.
Im Jahre 2004 absolviert er eine Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Jahre 2006 schließt er die Fortbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht ab.
Im Jahre 2012 absolviert er erfolgreich eine Fortbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mit Beschluss vom 17. Juli 2012 wird Herrn Dr. Thomas Ebbeler von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.